Nach dem üblichen außergerichtlichen und imposanten Standardschreiben knickte Rechtsanwalt Robert Binder nach Klageerhebung durch die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH vor dem Amtsgericht Siegburg ein und erkennt die Forderung nach entsprechendem richterlichem Hinweis vollumfänglich an.
Die Kosten beträgt der Beklagte. Die Vergütung der S! Rechtsanwälte natürlich auch.
In einem weiteren Rechtsstreit vor dem AG Syke, bestellt sich ebenfalls die S! Rechtsanwälte (RA Robert Binder).
Wie immer mit imposantem Standardschreiben im außergerichtlichem Verfahren.
Macht schließlich mächtig Eindruck beim Mandanten. Nach Klageerhebung durch die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH, war man dann plötzlich „nicht mehr mandatiert“. Das AG Syke entsprach nach eindeutigen richterlichen Hinweisen den Forderungen der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH. Die gesamten Kosten des Rechtsstreites wurden den Beklagten auferlegt.
In einem weiteren Rechtsstreit vor dem AG Ansbach, bestellt sich ebenfalls die S! Rechtsanwälte (RA Robert Binder).
Wie immer mit imposantem Standardschreiben im außergerichtlichem Verfahren.
Schlussendlich wurde der Klage vollumfänglich stattgegeben. Der Vertrag der Unternehmensgruppe Petra Schwickert wurde vom Gericht als wirksam erachtet. Die gesamten Kosten des Rechtstreits wurden dem Beklagten auferlegt.
Die „Mandatenjäger“ S! Rechtsanwälte + RA Radziwill (beide aus Berlin) erleiden weitere Niederlagen vor Gericht – mit hohen Kosten über mehrere TSD€ für ihre Mandanten, denen man wider besseren Wissens „Hilfe“ vorgekaugelt hat. Selbstverständlich müssen die Honorare dieser „Fachanwälte für Vertragsrecht“ auch noch von den geköderten Mandanten bezahlt werden.
Interessanterweise findet sich ausgerechnet über diese beiden Anwaltskanzleien (RA Robert Binder, RA Radziwill) bei einer Internetrecherche unter https://abzockwarnung.wordpress.com/ ganz Erstaunliches.
Dort werden die beiden Fachanwälte für Verlagsrecht als Abzockanwälte geführt.